Brauche ich für mein Vorhaben überhaupt eine Genehmigung? Und wenn ja, wo fange ich an? Mit diesen beiden Fragen stehen viele Bauherren in Hamburg erst einmal ratlos da. Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären, worauf es ankommt, ohne dass Sie dafür Baujurist werden müssen.
Genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei?
Die wichtigste Frage zuerst. Nicht jedes Bauvorhaben muss durch ein behördliches Verfahren. Die Hamburgische Bauordnung listet eine ganze Reihe sogenannter verfahrensfreier Vorhaben auf, die Sie ohne Bauantrag umsetzen dürfen. Verfahrensfrei heißt aber nicht, dass dabei alles erlaubt ist. Die geltenden Bauvorschriften, die Abstandsflächen und der Bebauungsplan müssen trotzdem eingehalten werden.
Grob lässt sich Folgendes sagen:
- Anbau: so gut wie immer genehmigungspflichtig, weil er das Gebäude vergrößert.
- Wintergarten: kommt auf die Größe an. Kleinere, unbeheizte Varianten können verfahrensfrei sein, beheizte und größere meist nicht.
- Garage und Carport: bis zu bestimmten Grenzen (Größe, Höhe, Lage) oft verfahrensfrei, darüber hinaus genehmigungspflichtig.
- Wanddurchbruch: Bei einer nichttragenden Wand im Inneren ist das in der Regel unkritisch. Sobald eine tragende Wand betroffen ist, brauchen Sie einen Standsicherheitsnachweis, und je nach Eingriff wird das Vorhaben anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Die genauen Grenzwerte ändern sich von Zeit zu Zeit und hängen am Einzelfall. Verlassen Sie sich deshalb nie auf Ihr Bauchgefühl oder den Tipp vom Nachbarn. Holen Sie sich eine verlässliche Auskunft.
Die Rolle des Bezirksamts
In Hamburg läuft die Baugenehmigung nicht über eine zentrale Stelle, sondern über die Bauprüfabteilungen der sieben Bezirksämter (zum Beispiel Altona, Wandsbek oder Harburg). Welches Amt zuständig ist, richtet sich nach dem Standort Ihres Grundstücks. Dort wird geprüft, ob Ihr Vorhaben mit dem Baurecht, dem Bebauungsplan und den Nachbarrechten vereinbar ist.
Bevor Sie viel Geld in eine Detailplanung stecken, lohnt sich ein kurzer Anruf oder eine Bauvoranfrage. So erfahren Sie früh, ob Ihr Wunsch überhaupt realistisch ist.
Der Bauantrag und die nötigen Unterlagen
Ist Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig, reichen Sie einen Bauantrag ein. Der besteht aus deutlich mehr als einem einfachen Formular. Üblicherweise gehören dazu:
- der amtliche Bauantragsvordruck,
- die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im passenden Maßstab,
- ein Lageplan auf Basis der Liegenschaftskarte,
- die Baubeschreibung,
- der Standsicherheitsnachweis (Statik),
- Nachweise zu Wärme-, Schall- und Brandschutz,
- Berechnungen zu Wohnfläche, umbautem Raum und Maß der baulichen Nutzung.
Klingt nach viel? Ist es auch. Genau deshalb stemmt diesen Teil normalerweise nicht der Bauherr allein.
Bauvorlageberechtigung
Jetzt kommt ein wichtiger Punkt ins Spiel: Bauanträge müssen in der Regel von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben werden, also von einem Architekten oder einem bauvorlageberechtigten Ingenieur. Auch bestimmte Handwerksmeister sind im Rahmen ihres Fachgebiets vorlageberechtigt. Ohne diese Unterschrift nimmt das Bezirksamt den Antrag gar nicht erst entgegen. Das ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern eine Qualitätssicherung. Sie soll dafür sorgen, dass jemand mit Fachkenntnis für die Planung geradesteht.
Ablauf und Dauer als Orientierung
Der grobe Weg sieht meist so aus:
- Vorklärung und gegebenenfalls Bauvoranfrage,
- Erstellung der vollständigen Bauvorlagen,
- Einreichung beim zuständigen Bezirksamt,
- Prüfung, oft mit Rückfragen oder Nachforderungen,
- Erteilung der Baugenehmigung.
Wie lange das dauert, kann Ihnen niemand seriös garantieren. Es hängt von der Komplexität des Vorhabens, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung des Bezirksamts ab. Rechnen Sie eher in Monaten als in Wochen und planen Sie Puffer ein. Der beste Hebel gegen Verzögerungen sind vollständige, saubere Unterlagen, denn jede Nachforderung kostet Zeit.
Unser Tipp: früh klären
Der größte Fehler ist, erst zu bauen und dann zu fragen. Klären Sie die Genehmigungsfrage ganz am Anfang, in der Grundlagenermittlung. Wir bei Schill & Sellmeyer schauen uns Ihr Vorhaben gemeinsam mit Ihnen an, prüfen, was genehmigungspflichtig ist, und bringen Sie mit den richtigen Planungspartnern zusammen. Das erspart Ihnen teure Überraschungen und im schlimmsten Fall einen Rückbau. Ein Anruf unter 040 696 482 73 genügt, dann besprechen wir, wie Ihr Projekt auf sicheren Füßen steht.
Eine Baugenehmigung ist kein Hexenwerk, will aber sorgfältig vorbereitet sein. Wer früh die richtigen Fragen stellt, spart sich später viel Ärger.